Aktuell erreichen uns viele Anfragen zu den beschlossenen bzw. geplanten Änderungen in Form der Strom- und Gaspreisbremse bzw. der Soforthilfe für Dezember. Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand vom 11.11.2022:
Die Umsatzsteuersenkung bei Erdgas, von 19% auf 7%, geben wir selbstverständlich an Sie weiter.
Abschläge bzw. Abschlagsänderungen werden aktuell noch mit 19% Umsatzsteuer ausgewiesen, die Abschlagshöhe neu berechneter Abschläge berücksichtigt jedoch bereits jetzt die o.g. Senkung der
Umsatzsteuer bei Erdgas im Bruttobetrag und die mit einem höheren Steuersatz berechneten Abschläge nach der letzten Jahresabrechnung. Die Verrechnung der Abschläge mit unterschiedlichen
Steuersätzen erfolgt, wie im Jahr der letzten temporären Umsatzsteuersenkung, in der nächsten Jahresabrechnung.
Für Sie entstehen aus dieser Tatsache keinerlei Nachteile.
Der Entfall des Dezemberabschlags 2022 bei Gas, sowie die endgültig festgelegte Reduzierung bzw. Deckelung der Preise für Erdgas und Strom, wird bei uns berücksichtigt, sobald die Gesetzgebung
dazu abgeschlossen ist.
In einer Sondersitzung des Bundesrates sollen diese und weitere Maßnahmen am 14.11.2022 endgültig beschlossen werden.
Nachtrag vom 15.11.2022 zur Gas-Soforthilfe:
Am 14.11.2022 hat der Bundesrat der zuvor genannten Entlastung von Gaskunden, in Form einer Soforthilfe, zugestimmt.
Die Dezemberabschläge für Gas sind dementsprechend nicht von Kunden zu zahlen, sondern werden vom Krisenfonds der Bundesregierung übernommen. In der nächsten Jahresabrechnung werden diese ähnlich
wie reguläre Abschläge verrechnet.
Bezüglich eines Gas- und Strompreisdeckels soll es bis zum Ende des Monats ebenfalls eine Entscheidung geben. Momentan sind diese Deckelungen innerhalb des ersten Quartals 2023 geplant.
Nachtrag vom 24.11.2022 zur Gas- und Strompreisbremse:
Anhand von Medienberichtet scheint sich die Bundesregierung in der Entscheidung für eine Gas- und Strompreisbremse weiter auf eine Lösung zuzubewegen. Aktuell scheinen Preisbremsen ab Januar 2023 konkreter zu werden, gegebenenfalls aber erst rückwirkend vom März. Einen Mechanismus scheint es dafür noch nicht zu geben. Die entsprechende Preise könnten dann bis zu 80% des Vorjahresverbrauches begrenzt werden. Die darüber hinausgehenden Verbräuche würden in diesem Fall zu entsprechend regulären Preisen abgerechnet werden. Da die Gesetzgebung nicht abgeschlossen ist und diese Preisbremsen dementsprechend sehr kurzfristig beschlossen werden, ist es leider für eine genauere Einschätzung und Aussage zu früh.
Nachtrag vom 28.11.2022 zur Gas- und Strompreisbremse:
Am 25.11.2022 hat das Bundeskabinett die Maßnahmen zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen und die Gesetzenwürfe zur Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ausgearbeitet. Eine Realisierung wird daher immer wahrscheinlicher. Im Dezember sollen Bundestag und Bundesrat tagen, um die Gesetzentwürfe tatsächlich zu verabschieden.
Nachtrag vom 18.12.2022 zur Gas- und Strompreisbremse:
Wie bereits erwartet, haben sowohl Bundestag, als auch Bundesrat die Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen verabschiedet. Die Energiepreise werden voraussichtlich ab dem 01.03.2023, rückwirkend zum 01.01.2023, bis zu einem gewissen Prozentsatz des Vorjahresverbrauchs begrenzt. Diese Begrenzung, in Form der Energiepreisbremsen, kann laut Gesetz bis zum April 2024 verlängert werden.
Gerne informieren wir Sie weiter, sobald die Maßnahmen, inklusive der Umsetzung, genau feststehen.
Aufgrund der aktuell milden Witterung, sowie des zunehmend zu verzeichnenenden Einsparverhaltens von Privat- und Gewerbekunden, bitten wir Sie, uns bereits vor dem Versand von Ablesekarten der Netzbetreiber und unseren Abrechungen einen aktuellen Zählerstand zukommen zu lassen. Dies hilft uns bei der Berechnung zukünftiger Abschläge aufgrund des aktuellen Verbrauchsverhaltens.
Gerne können Sie uns die entsprechenden Ablesungen über unsere Erdgas- und Strom- Formulare oder per E-Mail an info@rakelbusch.de, zukommen lassen.
In der aktuellen Situation versuchen wir auf vielfältige Art und Weise noch mehr Energie zu sparen, als zuvor. Zusätzlich zu PV-Anlagen haben wir nahezu sämtliche Standorte energetisch optimiert.
Besonders bei den aktuell hohen Energiepreisen lohnt es sich, erneut die vielfältigen Möglichkeiten der Energieeinsparung zu prüfen.
Unter www.energiewechsel.de finden Sie beispielsweise Energiespar-Tipps für Privatpersonen und Gewerbekunden.